Medizinal-Cannabisgesetz 2026: Was ist geplant – und was gilt schon?
Die Reformdebatte über Präsenztermine, Telemedizin und Versand sorgt für Fragen. Hier unterscheiden wir den aktuellen Gesetzesstand von den Vorschlägen.
Der Bundestag hat über eine Änderung des MedCanG beraten. Ein Gesetzentwurf ist jedoch nicht automatisch geltendes Recht.
Ein Entwurf ist noch keine geltende Vorschrift
Die Bundesregierung legte Ende 2025 einen Entwurf für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes vor. Am 18. Dezember 2025 wurde er im Bundestag erstmals beraten und an die Ausschüsse überwiesen; im Januar 2026 fand eine öffentliche Anhörung statt. Die Bundestagsinformationen führen das Vorhaben als Beratung im parlamentarischen Verfahren. Zum Prüfdatum 3. Oktober 2026 ist die hier beschriebene Präsenzpflicht daher als Vorschlag zu behandeln und nicht als bereits wirksame allgemeine Regel.
Welche Änderungen der Entwurf vorsieht
Der Regierungsentwurf sieht vor, dass Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken nur nach persönlichem Kontakt zwischen Patient:in und Ärzt:in verschrieben werden dürfen. Bei Folgeverschreibungen soll ein persönlicher Termin je vier Quartale erforderlich sein; in den dazwischenliegenden Quartalen wäre eine telemedizinische Verordnung unter den Entwurfsbedingungen möglich. Außerdem soll der Versand durch Apotheken ausgeschlossen werden, während der Botendienst unberührt bleiben soll. Die Einzelheiten können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
Was Patient:innen daraus ableiten können
Solange ein Entwurf nicht verabschiedet, ausgefertigt und verkündet ist und seine Inkrafttretensregel greift, ersetzt er nicht die geltenden Vorschriften. Patient:innen sollten Termine, Rezepte oder Bestellungen nicht allein aufgrund einer Schlagzeile ändern. Bei einer konkreten Versorgungssituation hilft die verordnende Praxis oder Apotheke, den aktuellen Rechtsstand für genau dieses Arzneimittel zu erklären.
Warum wird die Reform diskutiert?
Die Bundesregierung begründet den Entwurf mit stark gestiegenen Importen von Cannabisblüten und der Sorge vor Verordnungen ohne ausreichend persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt. Fachverbände äußerten in der Anhörung unterschiedliche Einschätzungen zu Versorgung, Therapiesicherheit und Verhältnismäßigkeit. Diese Positionen sind Teil einer politischen Abwägung. Sie belegen für sich allein weder einen Therapieerfolg noch einen Missbrauch im Einzelfall.
Häufige Fragen
Muss ich 2026 zwingend persönlich in eine Praxis?
Der diskutierte Entwurf ist von geltendem Recht zu unterscheiden. Kläre deinen konkreten Versorgungsweg mit Praxis oder Apotheke und prüfe den jeweils aktuellen Gesetzesstand.
Wird medizinisches Cannabis künftig nicht mehr per Post verschickt?
Ein Versandverbot ist Bestandteil des Regierungsentwurfs. Ob und wann es gilt, hängt vom abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren und dem Inkrafttreten ab.
