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Mit medizinischem Cannabis ins Ausland reisen: Vorschriften prüfen

Wer ein cannabisbasiertes Arzneimittel mitnimmt, sollte Regeln von Ziel- und Transitland frühzeitig klären. Eine deutsche Verordnung ist keine automatische Einfuhrerlaubnis.

Ein Reisepass und eine Bordkarte an einem FlughafenRecht & Politik · 6 MinutenFoto: Global Residence Index / Unsplash

Seit 2024 gilt für medizinisches Cannabis in Deutschland ein eigenes Gesetz. Die Regeln im Ausland können davon abweichen.

Was das deutsche MedCanG erlaubt

§ 5 Absatz 1 Nummer 3 MedCanG nimmt Patient:innen, die medizinisches Cannabis aufgrund ärztlicher Verschreibung erworben haben, für die Ein- oder Ausfuhr als Reisebedarf von der Erlaubnispflicht aus. Das ist eine deutsche Regel und keine weltweite Reisegenehmigung. Sie hebt Einfuhr- und Besitzregeln im Zielland oder in Transitstaaten nicht auf.

Ziel- und Transitland haben eigene Regeln

Für Reisen innerhalb und außerhalb des Schengen-Raums gelten die Vorschriften des Ziel- und jedes Transitlandes. Manche Staaten beschränken oder untersagen Cannabisprodukte auch bei ärztlicher Verschreibung. Die bekannte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens bezieht sich auf kontrollierte Betäubungsmittel. Da Medizinalcannabis in Deutschland seit 2024 nicht mehr dem BtMG unterliegt, kläre vor der Reise mit der Auslandsvertretung, welche Dokumente für genau dein Präparat verlangt werden und ob eine solche Bescheinigung dort akzeptiert wird.

Was du vor der Abreise prüfen solltest

Kläre mit Praxis und Apotheke, welche genaue Menge und Darreichungsform verordnet ist und welche Unterlagen dazu passen. Nimm Arzneimittel möglichst in der Originalverpackung mit und führe eine Kopie der Verordnung sowie ärztliche Unterlagen mit. Prüfe Fluggesellschafts- und Grenzbestimmungen separat. Bei längerer Reise kann auch die Versorgung am Zielort eine Rolle spielen; plane nicht damit, das Präparat dort problemlos nachkaufen zu können.

Rechtslage kann sich ändern

Grenzregeln und nationale Ausnahmen unterscheiden sich und können kurzfristig angepasst werden. Verlasse dich daher nicht auf ältere Reiseberichte oder Erfahrungsberichte in Foren. Verbindliche Auskünfte zur Einfuhr gibt in der Regel die zuständige Auslandsvertretung beziehungsweise Behörde des Zielstaates.

Häufige Fragen

Reicht mein deutsches Rezept für eine Auslandsreise?

Nicht unbedingt. Die Vorschriften im Ziel- und Transitland gelten zusätzlich; kläre vorab, welche Unterlagen verlangt werden.

Brauche ich eine Schengen-Bescheinigung?

Das bekannte Artikel-75-Formular betrifft Betäubungsmittel. Weil Medizinalcannabis in Deutschland seit 2024 nicht mehr dem BtMG unterliegt, solltest du bei der Botschaft oder zuständigen Behörde des Ziellandes nach den konkreten Vorgaben fragen.

Quellen & weiterführende Informationen

  1. MedCanG § 5: erlaubnisfreie Reisebedarfe
  2. BfArM: Reisen mit Betäubungsmitteln (Hinweise für den Anwendungsbereich BtM)
  3. Auswärtiges Amt: Vertretungen und Konsularinformationen
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