Cannabis-Besitz und Eigenanbau: 25 Gramm, 50 Gramm, drei Pflanzen
Die erlaubten Mengen unterscheiden sich je nachdem, ob du Cannabis unterwegs oder zuhause besitzt. So ordnet das KCanG die Grenzen ein.
Das Konsumcannabisgesetz unterscheidet zwischen öffentlichem Besitz, Aufbewahrung am Wohnsitz und privatem Eigenanbau.
Die Mengen im Überblick
Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum außerhalb des Wohnsitzes besitzen. Zuhause sind bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis erlaubt. Wer zugleich unterwegs Cannabis mit sich führt, muss die kombinierte Grenze beachten: Besitz am Wohnsitz und die Menge unterwegs dürfen insgesamt 50 Gramm nicht überschreiten. Die Gewichtsangaben beziehen sich im Gesetz auf getrocknetes Pflanzenmaterial. Eine höhere Menge wird nicht dadurch erlaubt, dass sie auf mehrere Behälter aufgeteilt wird.
Bis zu drei lebende Pflanzen
Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind höchstens drei lebende Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt. Der private Eigenanbau ist an die betreffende erwachsene Person und deren Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt gebunden. Cannabis aus dem privaten Anbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Regeln für Mitglieder einer genehmigten Anbauvereinigung sind davon zu unterscheiden.
Sichere Aufbewahrung ist Pflicht
Cannabis und Vermehrungsmaterial müssen zuhause durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt werden – ausdrücklich insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Das Gesetz schreibt nicht für jede Wohnung einen einzigen konkreten Schranktyp vor; entscheidend ist, dass der Zugriff verlässlich verhindert wird. Eine offene Schale oder ein frei erreichbarer Vorrat wird diesem Schutzgedanken nicht gerecht.
Menge ist nicht gleich Freigabe
Die Besitzgrenzen erlauben keinen Verkauf und keine beliebige Weitergabe. Auch der öffentliche Konsum ist an bestimmten Orten untersagt. Für Reisen über Grenzen, gemeinsame Haushalte oder medizinisch verordnetes Cannabis gelten zusätzliche Fragen. Im Zweifel sollte die konkrete Norm geprüft werden; dieser Überblick ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Darf ich 50 Gramm Cannabis draußen dabeihaben?
Nein. Außerhalb des Wohnsitzes liegt die erlaubte Besitzmenge für Erwachsene bei bis zu 25 Gramm.
Darf ich die Ernte meiner Pflanzen verschenken?
Nein. Cannabis aus privatem Eigenanbau darf nach dem KCanG nicht an Dritte weitergegeben werden.
