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Cannabis legal in Deutschland 2026: Was gilt aktuell?

Besitz, Eigenanbau, Konsum und Anbauvereinigungen: die wichtigsten Regeln nach dem Konsumcannabisgesetz – kompakt und mit Stand 3. Oktober 2026.

Menschen besprechen Unterlagen an einem TischRecht & Politik · 7 MinutenFoto: Vitaly Gariev / Unsplash

Das Cannabisgesetz erlaubt Erwachsenen bestimmte Formen des Besitzes und Eigenanbaus. Viele Grenzen und Verbote gelten aber weiter.

Was Erwachsene besitzen dürfen

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) erlaubt Erwachsenen ab 18 Jahren bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum im öffentlichen Raum. Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis sowie bis zu drei lebende Pflanzen erlaubt. Für den gesamten erlaubten Besitz gilt eine kombinierte Obergrenze von 50 Gramm. Diese Regeln gelten für Cannabis zu Genusszwecken; Medizinalcannabis wird in einem eigenen Gesetz geregelt. Die erlaubten Mengen sind keine allgemeine Freigabe für Handel, Weitergabe oder Konsum an jedem Ort.

Eigenanbau und Anbauvereinigungen

Erwachsene dürfen am Wohnsitz bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Ernte aus privatem Anbau darf nicht an andere weitergegeben werden. Anbauvereinigungen sind nicht gewerbliche, genehmigungspflichtige Vereine oder Genossenschaften, die Cannabis gemeinschaftlich für ihre Mitglieder anbauen und weitergeben. Für Mitgliedschaft, Weitergabe, Qualitätssicherung und Jugendschutz gelten eigene Anforderungen. Ein Club ist daher kein frei zugänglicher Laden.

Wo der Konsum verboten ist

Der öffentliche Konsum ist unter anderem in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen, öffentlich zugänglichen Sportstätten und Anbauvereinigungen untersagt. Das Gesetz setzt für diese Sichtweite grundsätzlich mehr als 100 Meter Abstand zum Eingangsbereich an. In Fußgängerzonen gilt ein Konsumverbot zwischen 7 und 20 Uhr. Zusätzlich ist Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten. Länder, Kommunen und Hausordnungen können weitere praktische Einschränkungen mit sich bringen.

Was weiterhin verboten bleibt

Verkauf außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Wege, Weitergabe an Minderjährige und viele Formen der Werbung bleiben verboten. Auch der Straßenverkehr, der Schutz von Kindern und die Einfuhr aus dem Ausland folgen eigenen Regeln. „Teillegalisiert“ beschreibt die Lage deshalb besser als eine uneingeschränkte Legalisierung. Bei konkreten Situationen – etwa Reise, Umzug, Clubaufnahme oder medizinischer Verordnung – sollte die jeweils einschlägige Vorschrift geprüft werden.

Häufige Fragen

Darf ich Cannabis überall in Deutschland konsumieren?

Nein. Das KCanG enthält ortsbezogene Verbote, darunter Einschränkungen in Sichtweite bestimmter Einrichtungen und in Fußgängerzonen am Tag.

Gilt die Besitzgrenze auch für Medizinalcannabis?

Medizinalcannabis fällt unter ein eigenes Gesetz. Die Regeln für Konsumcannabis lassen sich nicht einfach auf eine ärztliche Verordnung übertragen.

Quellen & weiterführende Informationen

  1. Konsumcannabisgesetz (KCanG), insbesondere §§ 3, 5, 9 und 10
  2. Bundesgesundheitsministerium: Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz
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