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Cannabis Social Club: Mitgliedschaft, Abgabe und Regeln erklärt

Anbauvereinigungen sind keine Cannabis-Shops. Wir erklären, wer Mitglied werden kann und welche Grenzen das KCanG für Anbau und Weitergabe setzt.

Reihen von Pflanzen in einem hellen GewächshausRecht & Politik · 7 MinutenFoto: Katrien Van crombrugghe / Unsplash

Anbauvereinigungen dürfen gemeinschaftlich anbauen und an eigene Mitglieder weitergeben – mit Genehmigung und strengen Schutzauflagen.

Was eine Anbauvereinigung ist

Das KCanG beschreibt Anbauvereinigungen als eingetragene nicht wirtschaftliche Vereine oder Genossenschaften. Ihr Zweck ist auf gemeinschaftlichen, nicht gewerblichen Eigenanbau und die Weitergabe zum Eigenkonsum an Mitglieder beschränkt. Vor dem Betrieb ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Die Vereinigung muss unter anderem ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept vorlegen und Präventionswissen in die Organisation einbinden.

Wer Mitglied werden darf

Mitglied können nur Erwachsene werden; das Gesetz sieht für die Mitgliedschaft außerdem einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland von mindestens sechs Monaten vor. Eine Person darf nicht gleichzeitig Mitglied in mehreren Anbauvereinigungen sein. Vereine können in ihrer Satzung weitere organisatorische Regeln festlegen, solange diese mit dem Gesetz vereinbar sind. Interessierte sollten deshalb Satzung, Kosten, Anbaukonzept und örtliche Zuständigkeit vorab prüfen.

Mengen und Weitergabe

Das Gesetz begrenzt die Weitergabemengen an Mitglieder. Erwachsene ab 21 Jahren dürfen grundsätzlich bis zu 25 Gramm pro Tag und höchstens 50 Gramm pro Monat erhalten. Für 18- bis 20-Jährige gilt eine niedrigere Monatsmenge von 30 Gramm; der THC-Gehalt des abgegebenen Cannabis ist für diese Altersgruppe auf höchstens 10 Prozent begrenzt. Die Vereinigung muss die Abgabe dokumentieren und Qualitätsanforderungen beachten.

Keine Abgabe an Laufkundschaft

Eine Anbauvereinigung darf Cannabis nicht wie ein Geschäft an beliebige Besucher verkaufen. Weitergabe ist an Mitglieder und die gesetzlichen Bedingungen gebunden. Werbung und Sponsoring für Cannabis sind ebenfalls stark eingeschränkt. Bei Fragen zu einer konkreten Vereinigung sind die zuständige Landesbehörde und der Gesetzestext zuverlässiger als Social-Media-Angebote oder informelle Chats.

Häufige Fragen

Kann ich spontan einem Club beitreten und Cannabis kaufen?

Eine Anbauvereinigung ist kein Laden. Mitgliedschaft, Mindestaufenthalt, Erlaubnis und Weitergaberegeln müssen eingehalten werden.

Wie viel darf ein Mitglied erhalten?

Das hängt unter anderem vom Alter ab. Für Erwachsene ab 21 gilt grundsätzlich eine Tagesgrenze von 25 Gramm und eine Monatsgrenze von 50 Gramm.

Quellen & weiterführende Informationen

  1. KCanG §§ 11–13, 16, 19 und 21
  2. BMG: Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz
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